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Rechtssichere Flächenberechnung für Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Wohn- und Nutzflächenberechnung von  Stallmann Immobilien GmbH

Verlässliche Flächenangaben sind eine zentrale Grundlage für Verkauf und Vermietung von Immobilien – doch welche Flächen sind anrechenbar, welche normgerecht ermittelt und welche Angaben belastbar? Genau hier setzen die Flächenberechnungen nach DIN 277 und Wohnflächenverordnung an: Die Flächen werden einheitlich, nachvollziehbar und normkonform erfasst und dokumentiert. Der Service richtet sich gleichermaßen an Eigentümer, Verkäufer, Vermieter sowie Interessenten. Ziel ist eine transparente und rechtssichere Grundlage für Immobilienangebote und Vertragsunterlagen, um spätere Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

Berechnung nach DIN 277

Die Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 277 dient der einheitlichen, nachvollziehbaren Ermittlung der Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken. Im Rahmen von Verkauf oder Vermietung schafft sie eine belastbare Grundlage für Exposés, Miet- und Kaufunterlagen, Finanzierungsunterlagen sowie die Bewertung – insbesondere dann, wenn vorhandene Flächenangaben fehlen, uneinheitlich sind oder plausibilisiert werden müssen.

Die Leistung umfasst die DIN-konforme Aufnahme und Auswertung der relevanten Flächen sowie die übersichtliche Dokumentation der Ergebnisse.

Erfasst und ausgewiesen werden insbesondere:

 

  • Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277, gegliedert nach den jeweiligen Flächenbereichen

  • Netto-Raumfläche (NRF) als Summe der nutzbaren Raumflächen, differenziert nach Nutzungsarten gemäß DIN-Systematik

 

  • Konstruktions-Grundfläche (KGF) und Technische Funktionsfläche (TF)

  • Flächenzusammenstellungen je Geschoss und für das Gesamtgebäude (inkl. nachvollziehbarer Flächenaufstellungen)


Die Ausarbeitung erfolgt in schriftlicher Form, die sich direkt für die Weitergabe an Banken, Makler, Eigentümer, Kauf- oder Mietinteressenten eignet.

Berechnung nach der WoFlV

Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) dient der rechtssicheren Ermittlung der Wohnfläche von Wohngebäuden und Wohnungen. Sie ist insbesondere im Rahmen von Vermietung und Verkauf von Bedeutung, da sie die maßgebliche Grundlage für Mietverträge, Exposés, Kaufverträge sowie die Bewertung von Wohnimmobilien darstellt.

Ziel der Leistung ist die normgerechte, nachvollziehbare Berechnung der Wohnfläche auf Basis der Vorgaben der WoFlV sowie die übersichtliche Dokumentation der Ergebnisse zur Weiterverwendung in Vermarktungs- und Vertragsunterlagen.

Leistungsumfang gemäß WoFlV:

  • Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche aller zu Wohnzwecken geeigneten Räume

  • Berücksichtigung der Anrechnungsfaktoren für Flächen mit eingeschränkter Nutzbarkeit
    (z. B. Dachschrägen, Raumhöhen unter 2,00 m)

  • Differenzierte Ausweisung von

    • voll anrechenbaren Flächen

    • teilweise anrechenbaren Flächen

    • nicht anrechenbaren Flächen gemäß WoFlV

  • Flächenzusammenstellungen je Einheit und für das Gesamtobjekt mit nachvollziehbarer Berechnungsstruktur

Das Aufmaß vor Ort und die Berechnung erfolgt in einer Form, die sich unmittelbar für Vermietungs- und Verkaufsunterlagen eignet und den Anforderungen von Banken, Eigentümern, Maklern und Vertragspartnern entspricht.

Berechnungsgrundlagen

Kriterium
Wohnflächenverordnung (WoFlV)
DIN 277
Bezug lichte Fläche
Bezug Grundfläche
Abzug von Wandflächen
Berücksichtigung von Konstruktionsflächen
Berechnung bis Außenkante Bauteil
Anrechnung nach Raumhöhe
Teilflächen unter 1,00 m Höhe
Teilflächen 1,00–2,00 m Höhe
Volle Anrechnung über 2,00 m
Dachschrägen anteilig
Balkone, Loggien & Terrassen (25 - 50 %)
Balkone, Loggien & Terrassen (100 %)
Treppenläufe & -podeste
Schächte Installationsflächen
Technikflächen
Einheitliche Flächendefinition
Flächengliederung nach Nutzung

✔ = vorgesehen / Regelanwendung
✖ = nicht vorgesehen
◐ = eingeschränkt / abhängig von Randbedingungen

Preise
Wohn- und Nutzflächenberechnung

Unsere Leistungen richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf Ihrer Immobilie – flexibel, präzise und zielgerichtet. Weil jedes Objekt seine eigene Geschichte erzählt und jede Prüfung ihren individuellen Umfang benötigt, berechnen wir unser Honorar auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands. So zahlen Sie nur das, was Ihrer Immobilie und Ihrer Fragestellung gerecht wird. Im Schnitt dauert eine vollständige Bearbeitung insgesamt 3 Stunden.

Stundensatz Ingenieurleistung: 90 € | Std.

An- & Abfahrt: Zone 1: 50 €  |  Zone 2: 80 €  |  Darüber hinaus: Auf Anfrage

Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer (19 %). Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Zone 1
Zone 2
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